Kosten der Psychotherapie

Kosten und Erstattung der Therapie

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten von mir monatlich/im Quartal eine transparente Abrechnung der erbrachten Leistungen.

Privatpatienten

Wenn Sie privat versichert sind, ist die Kostenübernahme für Psychotherapie in der Regel problemlos durch Ihre private Krankenkasse möglich.

Allerdings gibt es Tarife, die eine psychotherapeutische Behandlung nicht oder nur teilweise abdecken. In diesen Fällen wäre eine private Zuzahlung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Modalitäten Ihres Tarifs und lassen Sie sich eine Kostenübernahme für eine ambulante Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten am besten schriftlich bestätigen.

Nach den ersten fünf Sitzungen (sogenannten probatorischen Sitzungen), die von den meisten Kassen direkt übernommen werden, verlangen einige Versicherungen anschließend einen Therapieantrag, um die Kostenübernahme für die weitere Therapie zu gewährleisten. Falls von der Kasse gewünscht, wird dieser Antrag selbstverständlich zeitnah von mir für Sie verfasst.

Bei vielen privaten Krankenkassen genügt jedoch bereits die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten, um mit der Therapie zu starten. Ich erstelle Ihnen daher eine Rechnung nach der GOP, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich erstatten lassen können.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst tragen. Hierfür bedarf es keiner Formalitäten, wodurch absolute Anonymität gewährleistet werden kann, da in diesem Fall keine Daten an Krankenkassen oder Beihilfestellen übermittelt werden müssen. Die Behandlung richtet sich auch hier nach den gesetzlichen Vorgaben und wird entsprechend der GOP abgerechnet. Um größtmögliche Transparenz zu schaffen, erstelle ich gerne mit Ihnen zu Beginn einen individuellen Behandlungsplan unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Gerne beantworte ich Ihnen auch jederzeit Fragen zur Notwendigkeit einzelner Behandlungsbestandteile.

Sollten noch weitere Fragen zu den Kosten und der jeweiligen Kostenübernahme bestehen, bin ich Ihnen gerne unverbindlich telefonisch behilflich. Eine völlige Transparenz hinsichtlich der Kosten ist mir ein großes Anliegen.

Beihilfeberechtigte Patienten (Beamtenversorgung):

Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch die Beihilfe von Bund und Ländern ist nach einer Antragsstellung ebenfalls möglich. Da die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von der Beihilfe in manchen Fällen jedoch nur anteilig übernommen werden, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, wie viel in Ihrem Fall übernommen werden kann.

Soldaten bei der Bundeswehr/Bundespolizisten

Bundeswehrsoldaten und Bundespolizisten können sich ebenfalls in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Für die Kostenübernahme durch die Bundeswehr wird eine Überweisung Ihres Truppenarztes benötigt. Weitere Informationen über die Kostenübernahme bei Bundespolizisten finden Sie auf den Seiten der Bundes Psychotherapeuten Kammer.

Weitere ausführliche Informationen zu Psychotherapie und Kostenerstattung finden Sie außerdem hier.

Gesetzlich versicherte Patienten

Da ich eine reine Privatpraxis führe, ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Kranken­versicherungen regelhaft leider nicht möglich und kann nur über das Kosten­erstattungs­verfahren erfolgen.

Um die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen, nehmen Sie bitte vor dem ersten Termin Kontakt mit Ihrer Kasse auf und lassen sich dazu beraten, wie Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen können. In der Regel werden für diesen Antrag folgende Nachweise von Ihnen verlangt:

  1. Da die meisten Kassen von Ihren Versicherten erwarten, dass diese vor dem Antrag auf Kostenerstattung eine Sprechstunde (mind. 50 Min.) bei einem Vertragstherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung wahrnehmen, sollten Sie sich bitte einen Termin für eine Sprechstunde über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) geben lassen. Am Ende erhalten Sie das PTV 11 Formular, dass Sie dem Antrag auf Kostenerstattung beilegen. Darauf sollte die maximal zumutbare Wartezeit sowie die notwendige Frequenz der Behandlung notiert sein.
  2. Ein Telefonprotokoll, dass Sie mindestens 6 von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Psychotherapeuten in Ihrer Nähe kontaktiert haben. Diese können Sie sich über die Termineservicestelle der KVB vermitteln lassen oder selbst direkt anrufen. Bekommen Sie einen Therapieplatz angeboten, nehmen Sie diesen an. Sollte Ihnen kein freier Therapieplatz angeboten werden, notieren Sie bitte den Namen des Therapeuten, das Datum und die Uhrzeit des Telefonats und die Ihnen mitgeteilte Wartedauer auf einen Therapieplatz (nicht die Wartedauer auf einen einmaligen Termin für eine Sprechstunde!).
  3. Eine Dringlichkeitsbescheinigung eines Facharztes für Psychiatrie bzw. Ihres Haus- oder Kinderarztes, welche bestätigt, dass eine ambulante Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist.
  4. Ein persönliches Anschreiben Ihrerseits mit Antrag auf Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V
  5. Eine Bescheinigung meinerseits, dass Sie eine Psychotherapie in meiner Praxis sofort beginnen können, stelle ich Ihnen gerne nach einem ersten Gespräch, indem die Notwendigkeit der psychotherapeutischen Behandlung festgestellt wird, aus. Die Kosten für dieses Gespräch belaufen sich auf ca. 50 € (25 Min.), welche Sie zunächst selbst tragen müssten. Nach Kostenzusage der Krankenkasse können die Kosten aber ggf. erstattet werden.

Entsprechende Vordrucke für die erwähnten Anträge und Bescheinigungen kann ich Ihnen gerne auf Anfrage zukommen lassen.

Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme zugesichert hat, können wir beginnen. Im Anschluss an die ersten Probesitzungen (sogenannte probatorischen Sitzungen) übermittle ich der Kranken­kasse einen anonymisierten Antrag, welcher die Aufnahme einer Psychotherapie begründet, sowie einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder Psychiaters.

Wurde die Kostenübernahme genehmigt, erhalten Sie von mir monatlich eine Rechnung über die erbrachten therapeutischen Leistungen, die Sie zunächst selbst begleichen und schließlich durch Ihre Kasse zurückerstattet bekommen. Trotz Zusage kann es jedoch geschehen, dass die Kasse die Rückerstattung der Kosten kürzt und somit ein Selbstbehalt verbleibt. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen.

Weitere ausführliche Informationen über das Verfahren der Kostenerstattung können Sie der Broschüre der Bundes Psychotherapeuten Kammer entnehmen.

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